Ausbildungslehrgang ist zur bun­des­wei­ten flie­ge­risch tak­ti­schen Übung unter­wegs

Der 44. Ausbildungslehrgang für Berufshubschrauberpilotinnen und -pilo­ten der Bundes- und Länderpolizei star­te­te ab dem 22. September 2025 zu einer mehr­tä­gi­gen Übung mit flie­ge­risch tak­ti­schen Inhalten.

Hierbei wur­de der Luftraum ver­schie­de­ner Bundesländer mit 13 Hubschraubern des Bundes und der Länder (Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) über­flo­gen. Auch über eini­gen Groß- und Kleinstädten war der Formationsflug zu sehen.

Die Streckenplanung führ­te dabei von Sankt Augustin über Gifhorn, Hamburg, Fuhlendorf, Barth, Neubrandenburg, Blumberg, Bautzen, Kassel-Calden und am 26. September 2025 wie­der zurück nach Sankt Augustin.

Wissenswertes:
Seit Herbst 2023 durch­lau­fen die bereits aus­ge­bil­de­ten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beam­te den ca. 22-mona­ti­gen Lehrgang zur Berufshubschrauberpilotin bzw. zum Berufshubschrauberpiloten bei der Luftfahrerschule für den Polizeidienst in Sankt Augustin.

Ein wei­te­rer gro­ßer Schritt inner­halb der letz­ten Ausbildungsphase ist hier die poli­zei­tak­ti­sche Aus- und Fortbildung, die die zuvor geschul­ten poli­zei­tak­ti­schen Inhalte in unter­schied­li­chen Einsatzräumen ver­tieft und die Einweisung der Besatzungen in die Verfahren des Formationsfluges vor­sieht.

Im Anschluss an die Lizenzübergabe am 11. Dezember 2025 wer­den die Beamten/-innen, als inte­gra­ti­ver Bestandteil der inne­ren Sicherheit und ver­läss­li­cher Freund und Helfer aus der Luft, in einer der Fliegerstaffeln der Bundes- bzw. Landespolizei einen gro­ßen Beitrag für die Bevölkerung leis­ten.

Hintergrund:
An der Luftfahrerschule für den Polizeidienst wer­den Polizeibeamte des Bundes und der Länder zu Pilotinnen und Piloten aus- und fort­ge­bil­det. Die Schule spielt hier eine zen­tra­le Rolle bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung, die im flie­ge­ri­schen Dienst der Polizei not­wen­dig ist.

Neben der Bundespolizei betrei­ben auch 13 Bundesländer eige­ne poli­zei­li­che Luftfahrzeuge. Durch die enge Zusammenarbeit der ver­schie­de­nen Behörden wird nicht nur die Effektivität und Effizienz im Einsatzbetrieb gestei­gert, son­dern auch die Entwicklung und Umsetzung gemein­sa­mer Sicherheitsstandards für den Betrieb von Polizeihubschraubern und -flug­staf­feln in Deutschland gewähr­leis­tet.

Die Bundespolizei-Fliegergruppe der Bundespolizeidirektion 11 hat ihren Sitz in Sankt Augustin bei Bonn. Zu ihr gehö­ren der Instandhaltungsbetrieb, die Luftfahrerschule für den Polizeidienst sowie die sechs Bundespolizei-Fliegerstaffeln (BPOLFLS) in Sankt Augustin bei Bonn, Oberschleißheim bei München, Fuldatal bei Kassel, Gifhorn bei Braunschweig, Blumberg bei Berlin und Fuhlendorf bei Hamburg.

Die Bundespolizei-Fliegergruppe fun­giert als Servicedienstleister für die Behörden und Dienststellen der Bundespolizei sowie für ande­re Bundes- und Landesbehörden mit sicher­heits­re­le­van­ten Aufgaben. Darüber hin­aus unter­stützt sie auch inter­na­tio­na­le Behörden und Organisationen, wie die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX.

Mit einer Flotte von der­zeit 93 Hubschraubern ver­schie­de­ner Gewichtsklassen ist die Bundespolizei-Fliegergruppe nach der Lufthansa der zweit­größ­te Betreiber zivi­ler Luftfahrzeuge in Deutschland und zählt zu den größ­ten poli­zei­li­chen Flugdienstorganisationen welt­weit.

Der ope­ra­ti­ve Flugbetrieb der Bundespolizei-Fliegergruppe dient vor allem der Unterstützung der täg­li­chen Aufgaben der Bundespolizei, wie der Grenz-, Bahn- und Seeüberwachung, und trägt somit maß­geb­lich zur Sicherheitslage in Deutschland bei.

Die regel­mä­ßi­ge Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten für bun­des­po­li­zei­li­che Eingreifkräfte an den Wochenenden ist einer der Einsatzschwerpunkte des Flugdienstes der Bundespolizei. Diese Hubschrauber ste­hen auch für alle kurz­fris­ti­gen poli­zei­li­chen Lagen und für Einsätze im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe zur Verfügung.

Nachfolgend noch eini­ge Heli-Impressionen von den teil­neh­men­den Polizeihubschrauberstaffeln der Bundes- und Länderpolizei:

D-HEGL / AS332L Super Puma BPol FlSt

D-HLFS / EC135 T2+ / BPol FlSt

D-HVBE / EC135 T2+ / BPol FlSt

D-HVBH / EC135 T2+ / BPol FlSt

D-HVBQ / EC135 T2+ / BPol FlSt

D-HVBN / EC135 T2+ / BPol FlSt.

D-HVBQ / EC135 T2+ / BPol FlSt

D-HPBE / H145 D3 / PHuSt Bayern

D-HBBZ / EC135 P2+ / PHuSt Brandenburg

D-HPNE / EC135 P2+ / PHuSt Niedersachsen

D-HNWS / BK117D-3 / PHuSt NRW

D-HRPC / EC135 P2+ / PHuSt Rheinland-Pfalz

D-HSAB / H145 D2 / PHuSt Sachsen-Anhalt

D-HTHD / BK117D-3 / PHuSt Thüringen

Blick auf den Landeplatz

Blick auf den Landeplatz

Autor/Quelle: Rolf Klukowski, unter Beachtung der Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion 11 vom 18. September 2025

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