Corona”: ADAC gut auf­ge­stellt

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In den wich­tigs­ten Tätigkeitsfeldern sieht sich der ADAC gut gewapp­net. Bei Pannenhilfe, im Ambulanz-Service und der Luftrettung wur­den aktu­ell die ohne­hin schon grei­fen­den Maßnahmen wei­ter opti­miert und ver­stärkt.





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Die Fahrer der ADAC Pannenhilfe sind mit den Hygieneregeln ver­traut, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) emp­foh­len wer­den. Bei ihren täg­lich etwa 12.000 unmit­tel­ba­ren Kontakten mit hil­fe­su­chen­den Autofahrern sol­len sie „in die­sen Zeiten auf die Etikette des Händeschüttelns ver­zich­ten”, so Thomas Reynartz, Leiter stra­te­gi­sche Geschäftseinheit Helfen (Pannenhilfe / Straßenwacht). Der Eigenbedarf an erhöh­tem Bedarf von mit­ge­führ­ten Desinfektionsmitteln stel­le noch kei­ne Schwierigkeit dar.

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Der ADAC Ambulanz-Service trans­por­tiert bei medi­zi­ni­scher Notwendigkeit Personen, die im Ausland erkrankt sind oder sich ver­letzt haben, nach Deutschland. Hier wer­den alle aktu­el­len Entwicklungen berück­si­chigt. Dr. med. Irmgard Seidl, ärzt­li­che Leiterin des Ambulanz-Service: „Es gab nun den ers­ten Fall, in dem ein deut­sches Klinikum einen unse­rer Patienten nicht auf­neh­men woll­te, weil er nicht auf das Corona-Virus getes­tet wor­den war.”

Man wer­de ab sofort ver­stärkt ent­spre­chen­de Tests vor Transporten for­dern, sei aber natür­lich abhän­gig von der Entscheidung der loka­len Gesundheitseinrichtungen. „Hat der Patient kei­ne ver­däch­ti­gen Symptome und hält sich nicht in einem Hochrisikogebiet auf, sehen die Ämter vor Ort im ungüns­tigs­ten Fall kei­nen Anlass dafür”, sagt Dr. Seidl. Patienten aus vom RKI defi­nier­ten Gebieten müs­sen vor einem Rücktransport getes­tet wer­den — zum Schutz für das Begleitpersonal und die Bevölkerung. Zum not­wen­di­gen Tansport Infizierter grei­fen übli­che Maßnahmen, wie z. B. Tragen von Atemschutzmaske und Schutzanzug.

Zwei zusätz­li­che Hubschrauber
An den 37 deut­schen Stationen der gemein­nüt­zi­gen ADAC Luftrettung sind rund 1.100 Notärzte, Notfallsanitäter und Piloten tätig. Dr. med. Matthias Ruppert, Leiter Medizin der ADAC Luftrettung, berich­tet, man habe bereits Einsätze mit Corona-Verdachtsfällen gehabt. „Unabhängig von Corona sind wir mit unse­ren Hubschraubern natür­lich gerüs­tet für einen Transport von Patienten mit Infektionserkrankungen.”

Zusätzlich zu den Basis-Hygiene-Maßnahmen gilt bei einem Corona-Verdachtsfall, dass der Erkrankte nach den eige­nen Standards für einen Lufttransport in die Schutzkategorie drei (höchs­te Stufe: 4) fällt. Dann darf die­ser nur noch im beatme­ten Zustand geflo­gen wer­den. „Da unse­re Piloten kei­ne Atemschutzmasken beim Fliegen tra­gen dür­fen, muss der Patient so ver­sorgt wer­den, dass die von ihm aus­ge­hen­de Ansteckungsgefahr auf ein Minimum redu­ziert wird.„
Der Vorbehalt, Patienten nur unter Beatmung mit einem geschlos­se­nen System im Hubschrauber trans­por­tie­ren zu kön­nen, gel­te ohne­hin schon für ande­re schwer­wie­gen­de Atemwegsinfektionen. Insgesamt beob­ach­te auch die ADAC Luftrettung, dass der Nachschub an Schutzmasken und -anzü­gen knapp wer­de, noch aber bestehe eine aus­rei­chen­de Bevorratung.

Sollte sich das Virus in Deutschland wei­ter aus­brei­ten, sind die flie­gen­den Gelben Engel vor­be­rei­tet: Aktuell stellt der Flugbetrieb zusätz­lich über den nor­ma­len Bedarf zwei wei­te­re Hubschrauber der Flotte für den Einsatz bereit, um im Bedarfsfall einen mög­li­cher­wei­se regio­na­len erhöh­ten Transportbedarf schnell abde­cken zu kön­nen.
Die Besatzungen der Hubschrauber gehö­ren auf­grund ihres unmit­tel­ba­ren Patientenkontakts zum Personenkreis mit erhöh­tem Risiko. Daher wur­de vor­sorg­lich eine für März geplan­te Fortbildung abge­sagt, um so die Verbreitung des Virus zu ver­mei­den. Alle Kontakpersonen müss­ten ggf. in Quarantäne, so dass der Flugbetrieb der Luftrettung ins­ge­samt und damit die not­fall­me­di­zi­ni­sche Versorgung der Bevölkerung zu einem gro­ßen Teil nicht mehr gewähr­leis­tet wäre.

Ulrich Schröer, Freier Fachjournalist, Bonn

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