Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Anwohnerin gegen den Neubau eines Luftrettungszentrums auf dem Kalkberg in Köln abgewiesen. Schon seit Jahren soll dort eine gemeinsame Unterkunft für den Rettungshubschrauber Christoph 3 und den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland errichtet werden.Als Christoph 3 fliegt ein Zivilschutz-Hubschrauber EC135 T2i des Bundesministeriums des Innern; die ADAC Luftrettung GmbH stellt den Flugbetrieb mit einer BK117 sicher. Christoph 3 ist der zweite Hubschrauber in der öffentlich rechtlichen Luftrettung überhaupt und blickt in diesem Jahr auf sein 40jähriges Bestehen zurück. Aufgrund der verschärften Bestimmungen für Hubschrauberlandeplätze musste er im April 2008 von seinem letzten Standort am Krankenhaus Merheim der Städtischen Kliniken Köln GmbH in ein Provisorium auf dem Flughafen Köln/Bonn umziehen.
Der Kernträger für beide Hubschrauber — die Stadt Köln — erhofft sich von dem neuen Standort neben wirtschaftlichen Vorteilen eine schnellere Versorgung im Einsatzbereich. Lärmproblematik und mögliche Schadstoffbelastungen des Grundstücks und grundbesitzliche Verfahrensweisen waren bislang ein Hemmnis.
Ein Architektenwettbewerb hat bereits stattgefunden, so dass eine schnelle Umsetzung des Bauvorhabens möglich erscheint. Das „neue“ Luftrettungszentrum wäre bundesweit eine bisher einmalige Einrichtung, an der zwei Hubschrauber mit unterschiedlicher Aufgabe von zwei verschiedenen Betreibern zusammen untergebracht werden.
Copterweb-Artikel vom 28. Oktober 2010
Artikel: Ulrich Schröer, Freier Fachjournalist, Bonn