Rettungsübung mit Hubschrauber der Bundespolizei über dem Rhein

Der Luftfahrtbetrieb der Bundespolizei-Fliegergruppe mit Sitz in Sankt Augustin bei Bonn führ­te ges­tern gemein­sam mit der Arbeitsgemeinschaft für „Hubschraubergestützte Wasserrettung” der DLRG Nordrhein eine der regel­mä­ßi­gen Übungen zur Rettung von Personen aus flie­ßen­den Gewässern durch. Es kam ein Hubschrauber der Bundespolizei vom Typ EC155 im Bereich Leverkusen-Hitdorf zum Einsatz. Neben der Fortbildung der neun ARS (Air Rescue Specialist) wur­den zusätz­lich poli­zei­ei­ge­ne HHO (Helicopter HoistOperator) sowie Flugtechniker und sechs Einsatzpiloten fort­ge­bil­det. Nahe dem Fähranleger trai­nier­ten Luftretter und Hubschrauberbesatzungen das Zusammenwirken bei einer ange­nom­me­nen Flutkatastrophe. Der Abschnitt des Rheins eig­net sich gera­de vor dem Hintergrund der geo­gra­phi­schen Besonderheit Nordrhein-Westfalens als eines der in Ufernähe dicht­be­sie­dels­ten Gebiete in Deutschland beson­ders gut für der­ar­ti­ge Vorhaben.

Hintergrund:
Zu den viel­fäl­ti­gen Aufgaben des Bundespolizei-Flugdienstes gehört auf Anforderung auch die Unterstützung der zustän­di­gen Behörden im Katastrophenschutz. Dabei kann es u.a. zur Rettung von Menschen aus lebens­be­droh­li­chen Situationen (z.B. bei Hochwasserlagen) kom­men. Bundesweit im Bereich der Standorte mit Hubschraubern der Bundespolizei betei­li­gen sich DLRG, Wasserwacht und Feuerwehr orga­ni­sa­ti­ons­über­grei­fend an der „Hubschraubergestützten Wasserrettung“. Das Konzept wur­de nach Flutkatastrophen zunächst feder­füh­rend von der Wasserwacht in Zusammenarbeit mit der Luftwaffe ent­wi­ckelt und bun­des­weit über­nom­men. Mit Erlass des Bundesministeriums des Innern (aktu­ell: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) wur­de spä­ter die Unterstützung mit Hubschraubern der Bundespolizei ver­fügt, um Vorkehrungen für die Menschenrettung in ver­gleich­ba­ren Lagen zu tref­fen. Diese Art der Rettung mit Vorlaufzeit umfasst jedoch nicht die zeit­lich kri­ti­schen Sofortmaßnahmen bei plötz­li­chen Unglücksfällen.

Autor: Ulrich Schröer, Freier Fachjournalist, Bonn

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.