15.485 Mal heben die Retter in Orange ab BBK-Präsident Unger stellt in Hannover Einsatzbilanz 2018 der Zivilschutz-Hubschrauber vor

Ab dem Zeitpunkt der Alarmierung dau­ert es maxi­mal zwei Minuten: Dann geht ein Retter in Orange an einem von zwölf Luftrettungszentren im Bundesgebiet in die Luft und eilt mit bis zu 230 Kilometern pro Stunde zum Einsatzort. Im ver­gan­ge­nen Jahr ist dies 15.485 Mal pas­siert. Am Dienstag prä­sen­tier­te Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Hannover die Einsatzbilanz der Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes für das Jahr 2018.

Die oran­ge­far­be­nen Hubschrauber des Zivilschutzes sind im ver­gan­ge­nen Jahr 15.485 Einsätze geflo­gen und haben 4.521 Patienten trans­por­tiert, 240 mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt waren die Retter 5.425 Flugstunden in der Luft, fast 226 Tage am Stück.

Bund ist und bleibt Teil der Luftrettung
Die Zahlen ver­deut­li­chen den Beitrag, den die eigent­lich für den Zivilschutz vor­ge­hal­te­nen Hubschrauber in der Luftrettung leis­ten. Die vom BBK beschaff­ten und ver­wal­te­ten, bun­des­weit mitt­ler­wei­le 18 oran­ge­nen Hubschrauber sind täg­lich im Einsatz. Im ver­gan­ge­nen Jahr erst wur­de die bestehen­de Flotte um zwei neue Maschinen des Musters H135 erwei­tert.

Der Bund ist sich sei­ner Verantwortung in der Unterstützung der Luftrettung mit den Zivilschutz-Hubschraubern bewusst. Die kon­stant hohen Einsatzzahlen bele­gen ihre wich­ti­ge Rolle. Rückblickend auf 2018 freut es uns beson­ders, zwei neue, hoch­mo­der­ne und vor allem für Bergregionen geeig­ne­te ZSH dazu bekom­men zu haben“, sagt BBK-Präsident Unger.

Hannover – beson­de­rer Standort für die Ausbildung
Mit sei­nen 1480 Einsätzen in 2018 liegt das Luftrettungszentrum (LRZ) Hannover, von wo aus Christoph 4 abhebt, an drit­ter Stelle der jähr­li­chen Einsätze pro Standort. Damit wer­den die han­no­ver­schen Rettungsflieger im neu­en Jahr die Marke der 70.000 Einsätze seit der Indienststellung von Christoph 4 im Jahr 1972 kna­cken.

(v.l.n.r.): Dr. Uwe Lühmann, Referatsteilleiter Rettungswesen vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Hannes Wendler, Landesvorstand der Johanniter in Niedersachsen und Bremen

Der schnells­te und kür­zes­te Weg zum Einsatzort ist häu­fig der aus der Luft. Die Rettungshubschrauber bil­den daher eine wesent­li­che Säule im Rettungswesen, um schnel­le Hilfe in aku­ten Notsituationen gewähr­leis­ten zu kön­nen. So zum Beispiel in den zahl­rei­chen Unfallsituationen auf der A2 im ver­gan­ge­nen Sommer. Auch zu Ertrinkungsnotfällen mit Kindern rück­te der Christoph 4 aus, um schnell zu hel­fen. Den rei­bungs­lo­sen Ablauf auf dem Christoph 4 ver­dan­ken wir der her­vor­ra­gen­den Zusammenarbeit aller Beteiligten“, sagt Hannes Wendler, Mitglied des Landesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe, die Betreiber des an die Unfallchirurgische Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ange­schlos­se­nen LRZ ist.

Besondere Bedeutung aus Sicht des Bundes hat der Standort Hannover für die Zivilschutz-Hubschrauber auch wegen des Luftrettungssimulators „Christoph Life“: ein ori­gi­nal­ge­treu­er Hubschrauber-Simulator, der alle Beteiligten best­mög­lich auf den Ernstfall vor­be­rei­ten soll. Jeder Einsatz erfor­dert maxi­ma­le Konzentration von Pilot und medi­zi­ni­schem Team – nicht sel­ten geht es um Leben und Tod. Unter pra­xis­na­hen Bedingungen bil­det das BBK hier die medi­zi­ni­schen Besatzungen der Zivilschutz- Hubschrauber aus dem gan­zen Bundesgebiet wei­ter. Schwerpunkt sind nicht all­täg­li­che Unfälle wie ein Massenanfall von Verletzten, wie sie im Zivilschutzfall zu erwar­ten wären.

Integriert ist „Christoph Life“ in die SAN-Arena der Johanniter-Akademie Bildungsinstitut Niedersachen/Bremen in Hannover, die mit rea­li­täts­na­hen, video­über­wach­ten Einsatzstellen wie einem Wohnhaus, Baustellen, und Verkehrsunfall-Szenarien gute Übungsbedingungen schafft.

Die Christoph 4-Crew: Dr. Christian Macke, Marc Lüpkemann, Dr. Mohamed Omar, Volker Hubrich, Justin Bender, Philip Rohmann

Bei der Rettung aus der Luft ist Teamwork gefragt
Technik allein nützt jedoch nichts: ohne die aus Pilot oder Pilotin (gestellt von der Bundespolizei), Notarzt oder Notärztin und Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin bestehen­de Crew geht kein Hubschrauber in die Luft. Die Notärzte auf einem Zivilschutz-Hubschrauber stellt häu­fig das jewei­li­ge Stationskrankenhaus, die Notfallsanitäter stel­len die Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren. Die Bundespolizei ist dar­über hin­aus für die Wartung der Zivilschutz-Hubschrauber ver­ant­wort­lich.

„Der fast 50-jäh­ri­ge Erfolg der Zivilschutz-Hubschrauber in der Luftrettung stellt ein ‚Verwaltungswunder‘ dar, das beweist, dass das Zusammenwirken vie­ler unter­schied­li­cher Beteiligter im Sinne einer guten Sache gelun­gen ist und wei­ter gelingt“, sagt Polizeidirektor Torsten Hallmann, stell­ver­tre­ten­der Leiter der Bundespolizei-Fliegergruppe.

Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes
Deutschlandweit stellt der Bund an 12 Luftrettungszentren 18 Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) zur Verfügung.
Es wer­den 16 Maschinen des Musters EC135T2i und zwei H135 ein­ge­setzt.

Luftrettungszentren
Die Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes sind wie folgt sta­tio­niert:

  • Frankfurt am Main (Christoph 2)
  • Köln (Christoph 3)
  • Hannover (Christoph 4)
  • Kassel (Christoph 7)
  • Duisburg (Christoph 9)
  • Siblin (Christoph 12)
  • Bielefeld (Christoph 13)
  • Traunstein (Christoph 14)
  • Kempten (Christoph 17)
  • Hamburg (Christoph 29)
  • Güstrow (Christoph 34)
  • Brandenburg (Christoph 35)

Ihr Funkrufname lau­tet „Christoph”, an den Namen ange­hängt ist die jewei­li­ge Standortnummer. Der Name ist vom hei­li­gen Christophorus abge­lei­tet. Er ist der Schutzpatron der Reisenden, Seeleute, Kraftfahrer und Luftschiffer.

Die oran­ge­far­be­nen Hubschrauber des Zivilschutzes sind Teil des Ausstattungspotentials, das der Bund den Ländern für den Katastrophen- und Zivilschutzfall zur Verfügung stellt. Mit Hilfe der ZSH kön­nen

  • Schwerverletzte oder Erkrankte nach ers­ter Behandlung vor Ort abtrans­por­tiert,
  • Schadensstellen erkun­det und über­wacht
  • Bevölkerungsbewegungen beob­ach­tet und gelenkt,
  • Radioaktive Strahlung aus der Luft gemes­sen sowie
  • Spezialisten und Material her­bei­ge­schafft wer­den.

Die Länder set­zen die ZSH ergän­zend zum boden­ge­bun­de­nen Rettungsdienst ein. Das medi­zi­ni­sche Personal gehört neben der Pilotin oder dem Piloten zur stän­di­gen Besatzung. Die Notärztinnen und Notärzte stellt grund­sätz­lich das jewei­li­ge Stationskrankenhaus, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter stel­len die Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren. Alle ZSH wer­den von Pilotinnen und Piloten der Bundespolizei geflo­gen.
Die Verträge mit den Krankenhäusern, Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren schlie­ßen die Träger ab. Ihnen sind auch die finan­zi­el­len Belange der Zivilschutz-Hubschrauber über­tra­gen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 29. Januar 2019

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