Petition gegen die Verlegung des Rettungshubschraubers „Christoph 45“ aus Friedrichshafen

Ein im Auftrag der Landesregierung Baden-Württemberg erstell­tes Gutachten zur Struktur der Luftrettung in Baden-Württemberg emp­fiehlt einen Umzug des Rettungshubschraubers Christoph 45.

Nach dem im Juli 2020 vor­ge­stell­ten Gutachten soll zur Schließung von Versorgungslücken jeweils ein zusätz­li­cher Hubschrauber in den Bereichen Osterburken und Lahr sta­tio­niert wer­den. Darüber hin­aus sol­len drei Standorte um eini­ge Flugminuten ver­legt wer­den: Christoph 54 von Freiburg nach Südosten, Christoph 41 von Leonberg nach Süden sowie eben „Christoph 45“ von Friedrichshafen nach Norden. Rund um die Uhr soll neben dem Standort Villingen-Schwenningen (Christoph 11) ein wei­te­rer Hubschrauber am Standort Ludwigsburg (Christoph 51) im nörd­li­chen Baden-Württemberg dienst­be­reit sein.

Für „Christoph 45“ soll danach der neue Standort zwi­schen sie­ben und drei­zehn Kilometer bezie­hungs­wei­se zwei bis vier Flugminuten nörd­lich des aktu­el­len Standortes am Klinikum Friedrichshafen lie­gen. Die geplan­te Standortverschiebung hat nun zu einer Online-Petition für den Verbleib des Rettungshubschraubers an sei­nem aktu­el­len Standort in Friedrichshafen geführt.

Initiiert wur­de die Online-Petition durch Prof. Dr. Volker Wenzel vom Medizin Campus Bodensee (MCB). Prof. Dr. Wenzel ist Chefarzt beim Klinikverbund MCB. In sei­ner Begründung zur Online-Petition bemän­gelt er, dass in dem Gutachten für die Strukturreform der Luftrettung in Baden-Württemberg wich­ti­ge Faktoren außen vor­ge­las­sen wor­den sei­en.

Die Petition fin­den Sie unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettungshubschrauber-christoph-45-bleibt-hier

Mit unse­rer Berichterstattung wol­len wir auf ein wich­ti­ges Thema in der Bodenseeregion auf­merk­sam machen und kön­nen aber aus Gründen der Neutralität kei­ne Ablehnung oder Empfehlung zur Teilnahme an der Petition aus­spre­chen. Wir emp­feh­len unse­ren Lesern jedoch die Lektüre der in der Petition auf­ge­führ­ten Begründungen.

Autor: Rolf Klukowski, Berlin unter Berücksichtigung ver­schie­de­ner Pressemeldungen des Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden Württemberg sowie dem Medizin Campus Bodensee, Friedrichshafen

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