Die Luftrettung in Berlin befindet sich derzeit in der Ausschreibung. Bisher wurden die zwei Luftrettungszentren durch die ADAC Luftrettung gGmbH und die DRF Luftrettung betrieben. Die Genehmigungsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) hat die Berliner Feuerwehr mit der Neuvergabe der Konzession für die gesamte Luftrettung im Land Berlin beauftragt. Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle und den Stab Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr vorbereitet.
Die Ausschreibung umfasst 3 Lose, das Luftrettungszentrum Christoph 31 an der Charité Campus Benjamin Franklin (CBF), das Luftrettungszentrum Christoph Berlin am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) und ferner in einem weiteren Los, an einer neuen Station, die mit der Durchführung der Luftrettung beauftragt wird. Der Standort hierfür wird noch festgelegt, die Bezeichnung ist bisher als Christoph 31 Bravo angegeben. Die Nichtangabe des Standortes des dritten Loses könnte zu Schwierigkeiten bei der Ausschreibung führen, hat doch gerade das Bundesland Rheinland-Pfalz bei der angestrebten Interimslösung für einen ITH in diesem Punkt mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Für den Bieter des Loses 3 ergeben sich somit massive Unsicherheiten für seine Investition, die gemäß Ausschreibungstext auch die vorherige Errichtung eines neuen Luftrettungszentrums vor dem Betriebsbeginn einschließt.
Der weltweit am meisten eingesetzte Rettungshubschrauber Christoph 31 hat bislang hohe Fehleinsatzquoten zu verzeichnen (ca. 30%). Die starke Belastung veranlassten in der Vergangenheit den damaligen Geschäftsführer der ADAC Luftrettung, Friedrich Rehkopf, einen weiteren RTH für Berlin zu fordern. Untermauert wurde dies durch den temporären Einsatz des Christoph 31 Bravo während der Fußball-WM 2006. Die Bemühungen fanden bei den Kostenträgern und der Senatsinnenverwaltung wenig Gehör und wurden schließlich nicht mehr weiter verfolgt. Vorrübergehend wurden sogar die Einsatzzahlen durch organisatorische Maßnahmen (Ausrückfolge) reduziert. Zur Zeit werden der Landeplatz sowie der Hangar des Christoph 31 an der Charité Campus Benjamin Franklin gemäß den aktuellen Vorschriften für Hubschrauberlandeplätze umgebaut. Während der Bauphase ist er auf dem Gelände des Flughafens Schönefeld stationiert und fliegt von dort aus zu seinen Einsätzen.
Der Bieter hat den Rettungshubschrauber (samt medizinisch-technischer Ausstattung) zu stellen, zu betreiben und zu den vorgegebenen Zeiten ausfallsicher betriebsbereit zu halten sowie für die Lose 1 und 2 ärztliches und nichtärztliches Personal bereitzustellen.
Für die neue Luftrettungsstation in Los 3 wird das gesamte medizinische Personal, d.h. Notärzte und HEMS-TC, durch die Berliner Feuerwehr gestellt. Sie ist berechtigt, hierfür auch medizinisches Personal Dritter (z.B. der Bundeswehr) einzusetzen. Erwähnenswert ist, dass der Hubschrauber mit Winde ausgeschrieben ist, welche das Einsatzspektrum erweitert. Dies dürfte auch für das Land Brandenburg auf Grund der 2004 geschlossenen Vereinbarung im Bereich der länderübergreifenden Luftrettung Vorteile bringen.
Der Umfang der Einsatzleistung wird in der Ausschreibung im Einzelnen wie folgt beschrieben:
Los 1 – Luftrettungszentrum CHRISTOPH 31 (Alpha)
Die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers ist ganzjährig täglich im Tagflugbetrieb frühestens ab Sonnenaufgang, spätestens ab 7:00 Uhr bis Eintritt der fliegerischen Nacht für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dringliche Sekundärtransporte, Suchflüge und sonstige Transporte (Transporte von Material, Einsatz-/Fachpersonal oder Organ-/Blutprodukten, die zwingend und alternativlos zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben erforderlich sind) im gesamten Gebiet des Landes Berlin und (entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung) im Land Brandenburg sicherzustellen.
Auf Verlangen des Konzessionsgebers ist die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Berlin bei der Entwicklung von Konzepten zur Eis-, Wasser- und Höhenrettung zu unterstützen und ein Einsatzdienst unter Wahrung der Flugsicherheit entsprechend dieser Konzepte umzusetzen.
Darüber hinaus ist die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers auch dauerhaft und ganzjährig im Flugbetrieb der Nacht [VO (EU) Nr. 923‑2012 Artikel 2 Nr. 97] für dringliche Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dringliche Sekundärtransporte sicherzustellen, falls durch die Rettungsdienstbedarfsplanung respektive die Luftrettungsbedarfsplanung ein zusätzlicher Bedarf an Luftrettungsmitteln festgestellt wird.
Der Rettungshubschrauber hat die Notfallrettung im Umkreis von mindestens 70 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) durchzuführen.
Für die genannten Aufgaben besteht eine Betriebspflicht.
Los 2 – Luftrettungszentrum CHRISTOPH BERLIN
Die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers ist ganzjährig täglich im Tag- und Nachtflugbetrieb sicherzustellen. Als Dual-Use-Rettungshubschrauber hat er für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dringliche Sekundärtransporte, in subsidiärer Zuständigkeit auch Air-Ambulance-Missions“ (arztbegleiteter Krankentransport gemäß des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin und der VO (EU) 965‑2012 sowie im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg in der Notfallrettung), Suchflüge und sonstige Transporte (Transporte von Material, Einsatz-/Fachpersonal oder Organ-/Blutprodukten, die zwingend und alternativlos zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben erforderlich sind) die Einsatzbereitschaft im gesamten Gebiet des Landes Berlin und (entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung) im Land Brandenburg sicherzustellen.
Der Rettungshubschrauber hat die Notfallrettung im Umkreis von mindestens 100 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) durchzuführen.
Auf Verlangen des Konzessionsgebers ist die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Berlin bei der Entwicklung von Konzepten zur Eis-, Wasser- und Höhenrettung zu unterstützen und ein Einsatzdienst unter Wahrung der Flugsicherheit entsprechend dieser Konzepte umzusetzen.
Für die genannten Aufgaben besteht eine Betriebspflicht.
Los 3 – Luftrettungszentrum CHRISTOPH (31-BRAVO)
Die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers ist ganzjährig täglich im Tagflugbetrieb, frühestens ab Sonnenaufgang, spätestens ab 7:00 Uhr bis Eintritt der fliegerischen Nacht gemäß LuftVG und LuftVO für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dringliche Sekundärtransporte, Suchflüge und sonstige Transporte (Transporte von Material, Einsatz-/Fachpersonal oder Organ-/Blutprodukten, die zwingend und alternativlos zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben erforderlich sind) im gesamten Gebiet des Landes Berlin und (entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung) im Land Brandenburg sicherzustellen.
Der Rettungshubschrauber hat im Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg Primäreinsätze mit Seilwinde unter Einhaltung der Anforderungen nach VO (EU) Nr. 965‑2012 SPA.HHO durchzuführen.
Der Rettungshubschrauber hat die Notfallrettung im Umkreis von mindestens 70 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) durchzuführen.
Auf Verlangen des Konzessionsgebers ist die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Berlin bei der Entwicklung von Konzepten zur Eis-, Wasser- und Höhenrettung zu unterstützen und ein Einsatzdienst unter Wahrung der Flugsicherheit entsprechend dieser Konzepte umzusetzen.
Für die genannten Aufgaben besteht eine Betriebspflicht.
Der jetzt geforderte Betriebsbeginn spätestens um 7:00 Uhr bedeutet zwangsläufig eine Ausdehnung der morgendlichen Tagesrandzeit. Üblich ist bislang der Dienstbeginn auch im Sommer nicht vor 7 Uhr. Damit ergeben sich notwendigerweise massive Auswirkungen auf den Flugbetrieb und hier für die vorgeschriebenen Dienst- und Ruhezeiten der Besatzung.
Nicht nachvollziehbar ist in der Bekanntmachung das angegebene jährliche Gesamtvolumen aller 3 Lose in Höhe von 150,16 Mio. Euro.
Die neuen Verträge für Christoph 31 sowie Christoph Berlin sollen zum 1. Januar 2020 beginnen, für Christoph 31 Bravo ein Jahr später. Die verhältnismäßig lange Vertragslaufzeit von 8 Jahren mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre, bietet damit eine Planungssicherheit für die Betreiber.
Autor: Werner Latten, Berlin