Überraschung in Berlin: Drei Luftrettungsmittel aus­ge­schrie­ben

Die Luftrettung in Berlin befin­det sich der­zeit in der Ausschreibung. Bisher wur­den die zwei Luftrettungszentren durch die ADAC Luftrettung gGmbH und die DRF Luftrettung betrie­ben. Die Genehmigungsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) hat die Berliner Feuerwehr mit der Neuvergabe der Konzession für die gesam­te Luftrettung im Land Berlin beauf­tragt. Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle und den Stab Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr vor­be­rei­tet.

Die Ausschreibung umfasst 3 Lose, das Luftrettungszentrum Christoph 31 an der Charité Campus Benjamin Franklin (CBF), das Luftrettungszentrum Christoph Berlin am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) und fer­ner in einem wei­te­ren Los, an einer neu­en Station, die mit der Durchführung der Luftrettung beauf­tragt wird. Der Standort hier­für wird noch fest­ge­legt, die Bezeichnung ist bis­her als Christoph 31 Bravo ange­ge­ben. Die Nichtangabe des Standortes des drit­ten Loses könn­te zu Schwierigkeiten bei der Ausschreibung füh­ren, hat doch gera­de das Bundesland Rheinland-Pfalz bei der ange­streb­ten Interimslösung für einen ITH in die­sem Punkt mit Schwierigkeiten zu kämp­fen. Für den Bieter des Loses 3 erge­ben sich somit mas­si­ve Unsicherheiten für sei­ne Investition, die gemäß Ausschreibungstext auch die vor­he­ri­ge Errichtung eines neu­en Luftrettungszentrums vor dem Betriebsbeginn ein­schließt.

Der dama­li­ge Geschäftsführer der ADAC Luftrettung, Friedrich Rehkopf

Der welt­weit am meis­ten ein­ge­setz­te Rettungshubschrauber Christoph 31 hat bis­lang hohe Fehleinsatzquoten zu ver­zeich­nen (ca. 30%). Die star­ke Belastung ver­an­lass­ten in der Vergangenheit den dama­li­gen Geschäftsführer der ADAC Luftrettung, Friedrich Rehkopf, einen wei­te­ren RTH für Berlin zu for­dern. Untermauert wur­de dies durch den tem­po­rä­ren Einsatz des Christoph 31 Bravo wäh­rend der Fußball-WM 2006. Die Bemühungen fan­den bei den Kostenträgern und der Senatsinnenverwaltung wenig Gehör und wur­den schließ­lich nicht mehr wei­ter ver­folgt. Vorrübergehend wur­den sogar die Einsatzzahlen durch orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen (Ausrückfolge) redu­ziert. Zur Zeit wer­den der Landeplatz sowie der Hangar des Christoph 31 an der Charité Campus Benjamin Franklin gemäß den aktu­el­len Vorschriften für Hubschrauberlandeplätze umge­baut. Während der Bauphase ist er auf dem Gelände des Flughafens Schönefeld sta­tio­niert und fliegt von dort aus zu sei­nen Einsätzen.

Der Bieter hat den Rettungshubschrauber (samt medi­zi­nisch-tech­ni­scher Ausstattung) zu stel­len, zu betrei­ben und zu den vor­ge­ge­be­nen Zeiten aus­fall­si­cher betriebs­be­reit zu hal­ten sowie für die Lose 1 und 2 ärzt­li­ches und nicht­ärzt­li­ches Personal bereit­zu­stel­len.

Für die neue Luftrettungsstation in Los 3 wird das gesam­te medi­zi­ni­sche Personal, d.h. Notärzte und HEMS-TC, durch die Berliner Feuerwehr gestellt. Sie ist berech­tigt, hier­für auch medi­zi­ni­sches Personal Dritter (z.B. der Bundeswehr) ein­zu­set­zen. Erwähnenswert ist, dass der Hubschrauber mit Winde aus­ge­schrie­ben ist, wel­che das Einsatzspektrum erwei­tert. Dies dürf­te auch für das Land Brandenburg auf Grund der 2004 geschlos­se­nen Vereinbarung im Bereich der län­der­über­grei­fen­den Luftrettung Vorteile brin­gen.

Der Umfang der Einsatzleistung wird in der Ausschreibung im Einzelnen wie folgt beschrie­ben:

Los 1 – Luftrettungszentrum CHRISTOPH 31 (Alpha)

Die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers ist ganz­jäh­rig täg­lich im Tagflugbetrieb frü­hes­tens ab Sonnenaufgang, spä­tes­tens ab 7:00 Uhr bis Eintritt der flie­ge­ri­schen Nacht für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dring­li­che Sekundärtransporte, Suchflüge und sons­ti­ge Transporte (Transporte von Material, Einsatz-/Fachpersonal oder Organ-/Blutprodukten, die zwin­gend und alter­na­tiv­los zur Abwendung einer unmit­tel­ba­ren Gefahr für Leib oder Leben erfor­der­lich sind) im gesam­ten Gebiet des Landes Berlin und (ent­spre­chend der Vereinbarung zwi­schen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung) im Land Brandenburg sicher­zu­stel­len.

Auf Verlangen des Konzessionsgebers ist die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Berlin bei der Entwicklung von Konzepten zur Eis-, Wasser- und Höhenrettung zu unter­stüt­zen und ein Einsatzdienst unter Wahrung der Flugsicherheit ent­spre­chend die­ser Konzepte umzu­set­zen.

Darüber hin­aus ist die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers auch dau­er­haft und ganz­jäh­rig im Flugbetrieb der Nacht [VO (EU) Nr. 923‑2012 Artikel 2 Nr. 97] für dring­li­che Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dring­li­che Sekundärtransporte sicher­zu­stel­len, falls durch die Rettungsdienstbedarfsplanung respek­ti­ve die Luftrettungsbedarfsplanung ein zusätz­li­cher Bedarf an Luftrettungsmitteln fest­ge­stellt wird.

Der Rettungshubschrauber hat die Notfallrettung im Umkreis von min­des­tens 70 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) durch­zu­füh­ren.

Für die genann­ten Aufgaben besteht eine Betriebspflicht.

Los 2 – Luftrettungszentrum CHRISTOPH BERLIN

Die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers ist ganz­jäh­rig täg­lich im Tag- und Nachtflugbetrieb sicher­zu­stel­len. Als Dual-Use-Rettungshubschrauber hat er für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dring­li­che Sekundärtransporte, in sub­si­diä­rer Zuständigkeit auch Air-Ambulance-Missions“ (arzt­be­glei­te­ter Krankentransport gemäß des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin und der VO (EU) 965‑2012 sowie im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Vereinbarung zwi­schen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg in der Notfallrettung), Suchflüge und sons­ti­ge Transporte (Transporte von Material, Einsatz-/Fachpersonal oder Organ-/Blutprodukten, die zwin­gend und alter­na­tiv­los zur Abwendung einer unmit­tel­ba­ren Gefahr für Leib oder Leben erfor­der­lich sind) die Einsatzbereitschaft im gesam­ten Gebiet des Landes Berlin und (ent­spre­chend der Vereinbarung zwi­schen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung) im Land Brandenburg sicher­zu­stel­len.

Der Rettungshubschrauber hat die Notfallrettung im Umkreis von min­des­tens 100 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) durch­zu­füh­ren.

Auf Verlangen des Konzessionsgebers ist die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Berlin bei der Entwicklung von Konzepten zur Eis-, Wasser- und Höhenrettung zu unter­stüt­zen und ein Einsatzdienst unter Wahrung der Flugsicherheit ent­spre­chend die­ser Konzepte umzu­set­zen.

Für die genann­ten Aufgaben besteht eine Betriebspflicht.

Los 3 – Luftrettungszentrum CHRISTOPH (31-BRAVO)

Die Einsatzbereitschaft des Rettungshubschraubers ist ganz­jäh­rig täg­lich im Tagflugbetrieb, frü­hes­tens ab Sonnenaufgang, spä­tes­tens ab 7:00 Uhr bis Eintritt der flie­ge­ri­schen Nacht gemäß LuftVG und LuftVO für Primäreinsätze, Primärtransporte, Sekundäreinsätze, dring­li­che Sekundärtransporte, Suchflüge und sons­ti­ge Transporte (Transporte von Material, Einsatz-/Fachpersonal oder Organ-/Blutprodukten, die zwin­gend und alter­na­tiv­los zur Abwendung einer unmit­tel­ba­ren Gefahr für Leib oder Leben erfor­der­lich sind) im gesam­ten Gebiet des Landes Berlin und (ent­spre­chend der Vereinbarung zwi­schen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung) im Land Brandenburg sicher­zu­stel­len.

Der Rettungshubschrauber hat im Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg Primäreinsätze mit Seilwinde unter Einhaltung der Anforderungen nach VO (EU) Nr. 965‑2012 SPA.HHO durch­zu­füh­ren.

Der Rettungshubschrauber hat die Notfallrettung im Umkreis von min­des­tens 70 km von der Luftrettungsstation (Primäreinsatzbereich) durch­zu­füh­ren.

Auf Verlangen des Konzessionsgebers ist die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Berlin bei der Entwicklung von Konzepten zur Eis-, Wasser- und Höhenrettung zu unter­stüt­zen und ein Einsatzdienst unter Wahrung der Flugsicherheit ent­spre­chend die­ser Konzepte umzu­set­zen.

Für die genann­ten Aufgaben besteht eine Betriebspflicht.

Der jetzt gefor­der­te Betriebsbeginn spä­tes­tens um 7:00 Uhr bedeu­tet zwangs­läu­fig eine Ausdehnung der mor­gend­li­chen Tagesrandzeit. Üblich ist bis­lang der Dienstbeginn auch im Sommer nicht vor 7 Uhr. Damit erge­ben sich not­wen­di­ger­wei­se mas­si­ve Auswirkungen auf den Flugbetrieb und hier für die vor­ge­schrie­be­nen Dienst- und Ruhezeiten der Besatzung.

Nicht nach­voll­zieh­bar ist in der Bekanntmachung das ange­ge­be­ne jähr­li­che Gesamtvolumen aller 3 Lose in Höhe von 150,16 Mio. Euro.

Die neu­en Verträge für Christoph 31 sowie Christoph Berlin sol­len zum 1. Januar 2020 begin­nen, für Christoph 31 Bravo ein Jahr spä­ter. Die ver­hält­nis­mä­ßig lan­ge Vertragslaufzeit von 8 Jahren mit der Option der Verlängerung um wei­te­re 2 Jahre, bie­tet damit eine Planungssicherheit für die Betreiber.

Autor: Werner Latten, Berlin

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