Der 40. Ausbildungslehrgang für Berufshubschrauberpiloten/-innen der Bundespolizei und der Polizeien der Länder war in der Zeit vom 21. – 25. September 2020 zu einer mehrtägigen Übung mit fliegerisch taktischen Inhalten in Deutschland unterwegs.
Seit Januar 2019 durchlaufen die ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten den ca. 22-monatigen Lehrgang zum Berufshubschrauberpiloten bei der Luftfahrerschule für den Polizeidienst in Sankt Augustin. Ein weiterer großer Schritt innerhalb der letzten Ausbildungsphase ist hier die polizeitaktische Aus- und Fortbildung, die die zuvor geschulten polizeitaktischen Inhalte in unterschiedlichen Einsatzräumen vertieft und die Einweisung der Besatzungen in die Verfahren des Formationsfluges vorsieht.
Hierbei überflog der 40. Ausbildungslehrgang den Luftraum verschiedener Bundesländer und war an verschiedenen Orten auch zu Gast für eine Übernachtung. Die Streckenplanung führte über Gifhorn, Hamburg, Fuhlendorf, Rostock-Laage, Rügen, Blumberg, Bautzen, Kassel und am 25. September 2020 zurück nach Sankt Augustin.
Ergänzend zu dieser Übung werden die Flugschüler ab dieser Woche auch nochmals ins Gebirge fliegen und dort in bis zu 3.000 Meter Höhe Flugübungen absolvieren.
Beide Flugübungen sind fester Bestandteil der zweijährigen Ausbildung zum Hubschrauber-Piloten. Zuvor wurden die Anwärter unter anderem in der Navigation, polizeitaktischen Manövern und Luftrecht geschult. Anschließend legten sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ab, bevor die Flugübungen begannen.
Insgesamt wurden zehn Airbus-Hubschrauber eingesetzt:
- 1 EC155B der Bundespolizei-Fliegerstaffel
- 4 EC135 T2+ der Bundespolizei-Fliegerstaffel
- 1 EC135 P3 der Polizeihubschrauberstaffel Bayern
- 1 EC 135 P2 der Polizeihubschrauberstaffel Brandenburg
- 1 H145 der Polizeifliegerstaffel Nordrhein-Westfalen
- 1 EC 135T2 der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen sowie
- 1 EC145 der Polizeihubschrauberstaffel Thüringen
Online-Seminare wegen Corona
Wegen Corona musste die theoretische Ausbildung in diesem Jahr teilweise über Online-Plattformen und –Seminare stattfinden. Flugübungen wurden nur in Kleingruppen und unter besonderen Vorkehrungen absolviert. Gleichwohl konnte das geforderte Programm erfolgreich absolviert werden.
Im Anschluss an die Lizenzübergabe am 22. Oktober 2020 werden die Beamten/-innen, als integrativer Bestandteil der inneren Sicherheit und verlässlicher Freund und Helfer aus der Luft, in einer der vier Bundespolizei-Fliegerstaffeln bzw. einer Fliegerstaffel des Bundeslandes einen großen Beitrag für die Bevölkerung leisten.
Wissenswertes zum Flugdienst der Bundespolizei
Zu den Einsatzfeldern der Polizeihubschrauber des Bundes gehören u.a.
- die Überwachung der Grenzen, einschließlich des Küstenmeeres im Bereich der Nord- und Ostsee,
- den Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen,
- die Unterstützung des Bundeskriminalamtes,
- die Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland,
- den Luftrettungsdienst sowie die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes und der Länder sowie
- von Staatsgästen der Bundesregierung.
- Darüber hinaus auch Einsätze für die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.
Der Bundespolizei-Flugdienst (BPOLFLD) umfasst heute
- die Bundespolizei-Fliegergruppe Sankt Augustin (mit Luftfahrt- und Instandhaltungsbetrieb)
- die Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf
- die Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg
- die Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuldatal
- die Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim sowie
- Luftfahrerschule für den Polizeidienst des Bundes und der Länder (LFSfPD), ebenfalls in Sankt Augustin
Außerdem werden bundesweit noch 12 Stationen mit Zivilschutz-Hubschraubern der über 70 Luftrettungszentren von den Piloten der Bundespolizei fliegerisch betreut. Die Wartung der Hubschrauber übernehmen auch hier die Mechaniker des Bundespolizei-Flugdienstes.
Luftfahrerschule der Bundespolizei
Die Luftfahrerschule der Bundespolizei bildet seit 1957 Hubschrauberbesatzungen in Sankt Augustin aus. Dazu laufen zeitversetzt zwei Lehrgänge für Piloten und Flugzeugtechniker pro Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen von der Bundespolizei und von den Polizeien der Länder.
Die Teilnehmer/-innen am Lehrgang für Piloten/-innen werden zunächst in einem einwöchigen Eignungsauswahlverfahren bei der Bundespolizei-Fliegergruppe ermittelt. Es gibt folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
- Berufshubschrauberpiloten (CPL-H)
- Instrumentenflug (IR-H)
- Zusammenarbeit der Besatzung (MCC)
- Musterberechtigungen für die Hubschraubermuster EC 120 „Colibri“, EC 135, EC 155 und AS 332 L1 Super Puma (Type Ratings)
- Lehrberechtigung für Flugausbildung (FI-[H]), Musterberechtigung (TRI-H) und Instrumentenflug (IRI-H)
- polizeispezifische taktische Flugausbildung, Gebirgsflugeinweisung, Fliegen mit Bildverstärker-Brille (BIV), Einsatz mit Bergetau, Luftarbeit (Rettungswinde, Außenlast)
In der fliegerischen Grundausbildung üben die angehenden Piloten dann 125 Stunden auf dem einmotorigen Schulungshubschrauber H 120 und etwa 75 Stunden auf dem zweimotorigen Hubschrauber H 135. Je nach Bundesland gibt es weitere Hubschrauber-Modelle, auf denen dann die Polizisten ausgebildet werden müssen. Die Ausstattung der jeweiligen Polizei dort ist allerdings Ländersache.
Insgesamt bilden 60 Fluglehrer und 14 Techniklehrer von Bund und Ländern das fliegende und das technische Personal der Polizei aus.
Die gemeinsame Luftfahrerschule für den Polizeidienst bietet dem Flugdienst der Bundespolizei und den Staffeln der Länder erhebliche Vorteile. Das einheitliche Aus- und Fortbildungsniveau des fliegenden Personals sowie die Entwicklung und Gewährleistung einheitlicher Aus- und Fortbildungsstandards verbessern die Zusammenarbeit im polizeilichen Einsatz. So spielt nicht zuletzt auch bei großen Einsatzlagen die enge Abstimmung eine wichtige taktische Rolle.
Autor: Rolf Klukowski, Berlin unter Berücksichtigung der Pressemitteilung der Bundespolizei-Fliegergruppe vom 14. September 2020