Gemeinsame Erklärung der deut­schen Luftrettungsorganisationen

Die gemein­nüt­zi­gen Rettungsdienstorganisationen ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung war­nen in einer gemein­sa­men Presseerklärung vor schwer­wie­gen­den Folgen für die not­fall­me­di­zi­ni­sche Versorgung von Millionen von Menschen. Hintergrund ist der jetzt vor­lie­gen­de Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetz­li­chen Krankenversicherung. Sollten die geplan­ten Sparmaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in der aktu­el­len Form ver­ab­schie­det wer­den, wer­de der Luftrettung in Deutschland schritt­wei­se die finan­zi­el­le Grundlage ent­zo­gen und die schnel­le Hilfe aus der Luft in ihrer Existenz bedroht, schla­gen die drei Rettungsdienstorganisationen besorgt Alarm.

Die Luftrettungsorganisationen bemän­geln ins­be­son­de­re die im Entwurf vor­ge­se­he­ne Orientierung an der Grundlohnrate. Diese bil­det zwar die Lohnentwicklung der Gesamtwirtschaft ab, spie­gelt jedoch nicht die tat­säch­li­chen Kosten einer hoch­re­gu­lier­ten, sicher­heits­kri­ti­schen und per­ma­nent vor­zu­hal­ten­den Infrastruktur wie der Luftrettung wider: Der siche­re Betrieb von Luftfahrzeugen setzt eine Vielzahl hoch­qua­li­fi­zier­ter Fachkräfte vor­aus. Insbesondere Pilotinnen und Piloten sowie medi­zi­ni­sches Personal wie Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter, Notärztinnen und Notärzte erfül­len höchst­qua­li­ta­ti­ve Anforderungen und müs­sen über jah­re­lan­ge Erfahrung ver­fü­gen. Wettbewerbsfähige Vergütungen sind daher unab­ding­bar, um die per­so­nel­le Sicherstellung der Luftrettung zu gewähr­leis­ten.

ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung sind sich einig: Die Grundlohnrate ist zwar eine ele­men­ta­re Stütze der Beitragsstabilität, doch wer­den die beson­de­ren Bedarfe der Luftrettung im Referentenentwurf nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt. Luftrettung ist eine unver­zicht­ba­re Säule im Rettungswesen, Kalkulationen und Verträge in die­sem ele­men­ta­ren Bereich der Notfallrettung sind lang­fris­tig ange­legt. Hubschrauber unter­lie­gen einer Abschreibungszeit von rund 20 Jahren. Eine Deckelung an unbe­stimm­te Grundlohnraten unter­gräbt die Finanzierungskontinuität und gefähr­det die wirt­schaft­li­che Planungssicherheit.

Besonders kri­tisch in die­sem Zusammenhang bewer­ten die drei Organisationen die geplan­te zusätz­li­che ein­pro­zen­ti­ge Absenkung der Kostensteigerungsmöglichkeit unter­halb der Grundlohnrate für die Jahre 2027 bis 2029. Bereits die Begrenzung auf die Grundlohnrate rei­che nicht aus, um eine aus­kömm­li­che Finanzierung sicher­zu­stel­len – eine wei­te­re Minderung mache eine wirt­schaft­li­che Sicherung der Luftrettung unmög­lich.

Die geplan­ten Einsparungen im Bereich Luftrettung ste­hen in kei­nem Verhältnis zum immensen Schaden, der für die not­fall­me­di­zi­ni­sche Versorgung ent­steht, erklär­ten die Organisationen. In der Realität ent­schei­de eine gut funk­tio­nie­ren­de Luftrettung zwi­schen Überleben und Nicht-Überleben. Sie leis­te zudem einen wich­ti­gen volks­wirt­schaft­li­chen Beitrag: Schnelle Versorgungszeiten in der Präklinik füh­ren zu ver­min­der­ten Folgekosten und oft zu einer schnel­le­ren Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Die vor­ge­se­he­nen Regelungen ste­hen für die Organisationen zudem in einem ekla­tan­ten Widerspruch zu den Zielen der geplan­ten Reform der Notfallversorgung: Eine leis­tungs­fä­hi­ge und flä­chen­de­cken­de Luftrettung als wich­ti­ge Säule der Notfallversorgung las­se sich unter die­sen Finanzierungsbedingungen nicht mehr sicher­stel­len. Umso gra­vie­ren­der, da gleich­zei­tig die bereits statt­fin­den­den und noch zu erwar­ten­den Veränderungen der Kliniklandschaft den Bedarf an so genann­ten Sekundärtransporten von Klinik zu Klinik erhö­hen wer­den — die oft mit Intensivtransporthubschraubern durch­ge­führt wer­den.

ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung for­dern daher drin­gend eine Anpassung des Referentenentwurfs. Die beson­de­re Rolle und die spe­zi­fi­schen Anforderungen der Notfallrettung aus der Luft müs­se im Gesetz berück­sich­tigt wer­den, um die Versorgung der Bevölkerung auch künf­tig sicher­stel­len zu kön­nen. Daher müs­se zwin­gend ein Ausnahmetatbestand für die geplan­ten Neuregelungen des § 71 SGB V und des § 133 SGB V geschaf­fen wer­den, damit auch zukünf­ti­ge nicht vor­her­seh­ba­re und nicht beein­fluss­ba­re Kostensteigerungen, wie bei­spiels­wei­se die aktu­ell stei­gen­den Kraftstoffpreise durch inter­na­tio­na­le Krisen, in der Luftrettung aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen.

Die zivi­le Luftrettung in Deutschland wird über­wie­gend durch gemein­nüt­zi­ge Organisationen getra­gen. Dies unter­schei­det die Luftrettung von vie­len ande­ren Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den die drei Luftrettungsorganisationen zu ins­ge­samt rund 90.000 Notfalleinsätzen alar­miert.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der ADAC Luftrettung gGmbH, DRF Luftrettung sowie der Johanniter Luftrettung vom 21. April 2026

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