Der Intensivtransporthubschrauber hatte kürzlich erst sein vierjähriges Bestehen gefeiert, jetzt wird der Flugbetrieb bis auf Weiteres eingestellt. Gründe sind ausstehende Forderungen an die Kostenträger sowie die Corona-Pandemie.
Als der Intensivtransporthubschrauber (ITH) mit dem mit Rufnamen „Akkon Bochum 89/1” am 1. April 2016 am Flugplatz Marl-Loemühle im Kreis Recklinghausen an den Start ging, standen die Zeichen gut: Als Kooperationspartner des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil führt die Johanniter Luftrettung im Klinikverbund Verlegungsflüge intensivpflichtiger Patienten durch. Gleichzeitig ist der Hubschrauber so ausgestattet, dass ihn die Leitstelle zu Notfalleinsätzen alarmieren kann, wenn der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen ausgelastet ist.
Die Einsatzzahlen von „Akkon Bochum 89/1” entwickelten sich in den ersten beiden Jahren gut, gingen dann jedoch zurück und sanken in diesem Jahr rapide ab. Den Einbruch 2020 kann man zumindest teilweise auf die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen zurückführen. Ab März wurden geplante Operationen abgesagt; die Straßen waren leer, weil viele von zu Hause arbeiteten oder ihrem Dienst gar nicht nachgehen konnten; die Menschen gingen generell kaum noch raus. Auch die saisonale Grippe verbreitete sich erfreulicherweise deutlich schwächer als in anderen Jahren.
Ausschlaggebend dafür, dass die Johanniter Luftrettung den Betrieb des Intensivtransporthubschraubers „Akkon Bochum 89/1” ab 1. Juli vorerst einstellt, sind jedoch ausbleibende Zahlungen der Krankenversicherungen für geleistete Einsätze. Und das bereits seit Ende des Jahres 2017. Manche Krankenkassen verweigern die Kostenerstattung komplett, andere zahlen kleine Teilbeträge oder stellen Sockelbeträge in Aussicht, die jedoch weder akzeptabel, noch ausreichend für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes sind. Da sämtliche Gespräche scheiterten, sah sich die Johanniter Luftrettung im April 2019 dazu gezwungen, Klage beim Sozialgericht einzureichen, der Verhandlungstermin steht noch aus. Obwohl die Bezirksregierung Münster die Genehmigung der Johanniter Luftrettung zum Betrieb des „Akkon Bochum 89/1” jüngst zum 1. Januar 2020 um drei weitere Jahre verlängert hat, wird der Betrieb des Intensivtransporthubschraubers daher vorerst bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ruhen.