JUH Luftrettung: „Akkon Bochum 89/1” stellt Flugbetrieb ein

Der Intensivtransporthubschrauber hat­te kürz­lich erst sein vier­jäh­ri­ges Bestehen gefei­ert, jetzt wird der Flugbetrieb bis auf Weiteres ein­ge­stellt. Gründe sind aus­ste­hen­de Forderungen an die Kostenträger sowie die Corona-Pandemie.

Als der Intensivtransporthubschrauber (ITH) mit dem mit Rufnamen „Akkon Bochum 89/1” am 1. April 2016 am Flugplatz Marl-Loemühle im Kreis Recklinghausen an den Start ging, stan­den die Zeichen gut: Als Kooperationspartner des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil führt die Johanniter Luftrettung im Klinikverbund Verlegungsflüge inten­siv­pflich­ti­ger Patienten durch. Gleichzeitig ist der Hubschrauber so aus­ge­stat­tet, dass ihn die Leitstelle zu Notfalleinsätzen alar­mie­ren kann, wenn der öffent­lich-recht­li­che Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen aus­ge­las­tet ist.

Die Einsatzzahlen von „Akkon Bochum 89/1” ent­wi­ckel­ten sich in den ers­ten bei­den Jahren gut, gin­gen dann jedoch zurück und san­ken in die­sem Jahr rapi­de ab. Den Einbruch 2020 kann man zumin­dest teil­wei­se auf die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen zurück­füh­ren. Ab März wur­den geplan­te Operationen abge­sagt; die Straßen waren leer, weil vie­le von zu Hause arbei­te­ten oder ihrem Dienst gar nicht nach­ge­hen konn­ten; die Menschen gin­gen gene­rell kaum noch raus. Auch die sai­so­na­le Grippe ver­brei­te­te sich erfreu­li­cher­wei­se deut­lich schwä­cher als in ande­ren Jahren.

Ausschlaggebend dafür, dass die Johanniter Luftrettung den Betrieb des Intensivtransporthubschraubers „Akkon Bochum 89/1” ab 1. Juli vor­erst ein­stellt, sind jedoch aus­blei­ben­de Zahlungen der Krankenversicherungen für geleis­te­te Einsätze. Und das bereits seit Ende des Jahres 2017. Manche Krankenkassen ver­wei­gern die Kostenerstattung kom­plett, ande­re zah­len klei­ne Teilbeträge oder stel­len Sockelbeträge in Aussicht, die jedoch weder akzep­ta­bel, noch aus­rei­chend für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes sind. Da sämt­li­che Gespräche schei­ter­ten, sah sich die Johanniter Luftrettung im April 2019 dazu gezwun­gen, Klage beim Sozialgericht ein­zu­rei­chen, der Verhandlungstermin steht noch aus. Obwohl die Bezirksregierung Münster die Genehmigung der Johanniter Luftrettung zum Betrieb des „Akkon Bochum 89/1” jüngst zum 1. Januar 2020 um drei wei­te­re Jahre ver­län­gert hat, wird der Betrieb des Intensivtransporthubschraubers daher vor­erst bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ruhen.

Quelle: Medienmitteilung der Johanniter Luftrettung vom 15. Juni 2020
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