Ab dem Zeitpunkt der Alarmierung dauert es maximal zwei Minuten: Dann geht ein Retter in Orange an einem von zwölf Luftrettungszentren im Bundesgebiet in die Luft und eilt mit bis zu 230 Kilometern pro Stunde zum Einsatzort. Im vergangenen Jahr ist dies 15.485 Mal passiert. Am Dienstag präsentierte Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Hannover die Einsatzbilanz der Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes für das Jahr 2018.
Die orangefarbenen Hubschrauber des Zivilschutzes sind im vergangenen Jahr 15.485 Einsätze geflogen und haben 4.521 Patienten transportiert, 240 mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt waren die Retter 5.425 Flugstunden in der Luft, fast 226 Tage am Stück.
Bund ist und bleibt Teil der Luftrettung
Die Zahlen verdeutlichen den Beitrag, den die eigentlich für den Zivilschutz vorgehaltenen Hubschrauber in der Luftrettung leisten. Die vom BBK beschafften und verwalteten, bundesweit mittlerweile 18 orangenen Hubschrauber sind täglich im Einsatz. Im vergangenen Jahr erst wurde die bestehende Flotte um zwei neue Maschinen des Musters H135 erweitert.
„Der Bund ist sich seiner Verantwortung in der Unterstützung der Luftrettung mit den Zivilschutz-Hubschraubern bewusst. Die konstant hohen Einsatzzahlen belegen ihre wichtige Rolle. Rückblickend auf 2018 freut es uns besonders, zwei neue, hochmoderne und vor allem für Bergregionen geeignete ZSH dazu bekommen zu haben“, sagt BBK-Präsident Unger.
Hannover – besonderer Standort für die Ausbildung
Mit seinen 1480 Einsätzen in 2018 liegt das Luftrettungszentrum (LRZ) Hannover, von wo aus Christoph 4 abhebt, an dritter Stelle der jährlichen Einsätze pro Standort. Damit werden die hannoverschen Rettungsflieger im neuen Jahr die Marke der 70.000 Einsätze seit der Indienststellung von Christoph 4 im Jahr 1972 knacken.
„Der schnellste und kürzeste Weg zum Einsatzort ist häufig der aus der Luft. Die Rettungshubschrauber bilden daher eine wesentliche Säule im Rettungswesen, um schnelle Hilfe in akuten Notsituationen gewährleisten zu können. So zum Beispiel in den zahlreichen Unfallsituationen auf der A2 im vergangenen Sommer. Auch zu Ertrinkungsnotfällen mit Kindern rückte der Christoph 4 aus, um schnell zu helfen. Den reibungslosen Ablauf auf dem Christoph 4 verdanken wir der hervorragenden Zusammenarbeit aller Beteiligten“, sagt Hannes Wendler, Mitglied des Landesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe, die Betreiber des an die Unfallchirurgische Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angeschlossenen LRZ ist.
Besondere Bedeutung aus Sicht des Bundes hat der Standort Hannover für die Zivilschutz-Hubschrauber auch wegen des Luftrettungssimulators „Christoph Life“: ein originalgetreuer Hubschrauber-Simulator, der alle Beteiligten bestmöglich auf den Ernstfall vorbereiten soll. Jeder Einsatz erfordert maximale Konzentration von Pilot und medizinischem Team – nicht selten geht es um Leben und Tod. Unter praxisnahen Bedingungen bildet das BBK hier die medizinischen Besatzungen der Zivilschutz- Hubschrauber aus dem ganzen Bundesgebiet weiter. Schwerpunkt sind nicht alltägliche Unfälle wie ein Massenanfall von Verletzten, wie sie im Zivilschutzfall zu erwarten wären.
Integriert ist „Christoph Life“ in die SAN-Arena der Johanniter-Akademie Bildungsinstitut Niedersachen/Bremen in Hannover, die mit realitätsnahen, videoüberwachten Einsatzstellen wie einem Wohnhaus, Baustellen, und Verkehrsunfall-Szenarien gute Übungsbedingungen schafft.
Bei der Rettung aus der Luft ist Teamwork gefragt
Technik allein nützt jedoch nichts: ohne die aus Pilot oder Pilotin (gestellt von der Bundespolizei), Notarzt oder Notärztin und Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin bestehende Crew geht kein Hubschrauber in die Luft. Die Notärzte auf einem Zivilschutz-Hubschrauber stellt häufig das jeweilige Stationskrankenhaus, die Notfallsanitäter stellen die Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren. Die Bundespolizei ist darüber hinaus für die Wartung der Zivilschutz-Hubschrauber verantwortlich.
„Der fast 50-jährige Erfolg der Zivilschutz-Hubschrauber in der Luftrettung stellt ein ‚Verwaltungswunder‘ dar, das beweist, dass das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Beteiligter im Sinne einer guten Sache gelungen ist und weiter gelingt“, sagt Polizeidirektor Torsten Hallmann, stellvertretender Leiter der Bundespolizei-Fliegergruppe.
Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes
Deutschlandweit stellt der Bund an 12 Luftrettungszentren 18 Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) zur Verfügung.
Es werden 16 Maschinen des Musters EC135T2i und zwei H135 eingesetzt.
Luftrettungszentren
Die Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes sind wie folgt stationiert:
- Frankfurt am Main (Christoph 2)
- Köln (Christoph 3)
- Hannover (Christoph 4)
- Kassel (Christoph 7)
- Duisburg (Christoph 9)
- Siblin (Christoph 12)
- Bielefeld (Christoph 13)
- Traunstein (Christoph 14)
- Kempten (Christoph 17)
- Hamburg (Christoph 29)
- Güstrow (Christoph 34)
- Brandenburg (Christoph 35)
Ihr Funkrufname lautet „Christoph”, an den Namen angehängt ist die jeweilige Standortnummer. Der Name ist vom heiligen Christophorus abgeleitet. Er ist der Schutzpatron der Reisenden, Seeleute, Kraftfahrer und Luftschiffer.
Die orangefarbenen Hubschrauber des Zivilschutzes sind Teil des Ausstattungspotentials, das der Bund den Ländern für den Katastrophen- und Zivilschutzfall zur Verfügung stellt. Mit Hilfe der ZSH können
- Schwerverletzte oder Erkrankte nach erster Behandlung vor Ort abtransportiert,
- Schadensstellen erkundet und überwacht
- Bevölkerungsbewegungen beobachtet und gelenkt,
- Radioaktive Strahlung aus der Luft gemessen sowie
- Spezialisten und Material herbeigeschafft werden.
Die Länder setzen die ZSH ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst ein. Das medizinische Personal gehört neben der Pilotin oder dem Piloten zur ständigen Besatzung. Die Notärztinnen und Notärzte stellt grundsätzlich das jeweilige Stationskrankenhaus, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter stellen die Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren. Alle ZSH werden von Pilotinnen und Piloten der Bundespolizei geflogen.
Die Verträge mit den Krankenhäusern, Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren schließen die Träger ab. Ihnen sind auch die finanziellen Belange der Zivilschutz-Hubschrauber übertragen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 29. Januar 2019