So lautet die aktuelle Überschrift eines Artikels im Kölner EXPRESS. Gemeint ist damit der Neubau des gemeinsamen Luftrettungszentrums für den Zivilschutz-Hubschrauber „Christoph 3” und den Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland”. Beide Hubschrauber sind aktuell noch zusammen auf dem Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer” (EDDK). Der Umzug der beiden Maschinen unterschiedlicher Betreiber an einen Standort wäre einmalig in Deutschland.

Bereits am 25. März 2015 wechselte „Christoph Rheinland” von der Ersatz-BK 117 (D-HSFB) erstmals auf eine H145 (D-HYAC)
Geplant war die Inbetriebnahme bereits für Mitte diesen Jahres. Nach dem Absacken des Bauwerks wurde ein Gutachten erstellt, das unzureichende Bodenuntersuchungen und die daraus nicht ausreichende Gründung des Bauwerks als entscheidenden Grund nannte. Offensichtlich gibt der Untergrund weiter nach, so dass die Stadt Köln bereits mit dem Schlimmsten rechnet, dem Abriss und einem Neubau, ggf. auch anderer Stelle, möglicher Weise auf dem Flugplatz EDKL am südlichen Stadtrand von Leverkusen. Das wäre dann „back to the roots”, nahm doch die Stationierung vom heutigen „Christoph 3” hier ihren Anfang.
Insgesamt stand der Bau bisher nicht gerade unter günstigen Sternen. Waren schon die Argumente für die Festlegung des Standortes etwas eigentümlich, so erst recht der Eigentumserwerb der Deponie durch die Stadt. Erhebliche Mehrkosten von bisher über 2 Mio € und die Vergabe für eine Aussichtsplattform ergänzen diese Einschätzung. Massive Bürgerbeschwerden begleiteten das Vorhaben.
Fraglich ist, wie die bisherigen Kosten in die Abrechnung mit den Kostenträgern einfließen, zumal auch die jahrelange Stationierung der beiden Hubschrauber auf dem Flughafen zusätzliche Kosten verursacht. In Nordrhein-Westfalen haben die Kostenträger (Krankenkassen) aufgrund gesetzlicher Regelung kein Mitspracherecht, wenn Kosten des Rettungsdienstes durch Gebührensatzung erhoben werden
Ulrich Schröer, Freier Fachjournalist, Bonn