Köln: „Der Kalkberg ist nicht mehr zu ret­ten!”

Baustelle Kalkberg-240So lau­tet die aktu­el­le Überschrift eines Artikels im Kölner EXPRESS. Gemeint ist damit der Neubau des gemein­sa­men Luftrettungszentrums für den Zivilschutz-Hubschrauber „Christoph 3” und den Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland”. Beide Hubschrauber sind aktu­ell noch zusam­men auf dem Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer” (EDDK). Der Umzug der bei­den Maschinen unter­schied­li­cher Betreiber an einen Standort wäre ein­ma­lig in Deutschland.

H 145-240

Bereits am 25. März 2015 wech­sel­te „Christoph Rheinland” von der Ersatz-BK 117 (D-HSFB) erst­mals auf eine H145 (D-HYAC)

Geplant war die Inbetriebnahme bereits für Mitte die­sen Jahres. Nach dem Absacken des Bauwerks wur­de ein Gutachten erstellt, das unzu­rei­chen­de Bodenuntersuchungen und die dar­aus nicht aus­rei­chen­de Gründung des Bauwerks als ent­schei­den­den Grund nann­te. Offensichtlich gibt der Untergrund wei­ter nach, so dass die Stadt Köln bereits mit dem Schlimmsten rech­net, dem Abriss und einem Neubau, ggf. auch ande­rer Stelle, mög­li­cher Weise auf dem Flugplatz EDKL am süd­li­chen Stadtrand von Leverkusen. Das wäre dann „back to the roots”, nahm doch die Stationierung vom heu­ti­gen „Christoph 3” hier ihren Anfang.

Kalkberg Abflugsektoren-240

Kalkberg Abflugsektoren
© Stadt Köln

Insgesamt stand der Bau bis­her nicht gera­de unter güns­ti­gen Sternen. Waren schon die Argumente für die Festlegung des Standortes etwas eigen­tüm­lich, so erst recht der Eigentumserwerb der Deponie durch die Stadt. Erhebliche Mehrkosten von bis­her über 2 Mio € und die Vergabe für eine Aussichtsplattform ergän­zen die­se Einschätzung. Massive Bürgerbeschwerden beglei­te­ten das Vorhaben.

Fraglich ist, wie die bis­he­ri­gen Kosten in die Abrechnung mit den Kostenträgern ein­flie­ßen, zumal auch die jah­re­lan­ge Stationierung der bei­den Hubschrauber auf dem Flughafen zusätz­li­che Kosten ver­ur­sacht. In Nordrhein-Westfalen haben die Kostenträger (Krankenkassen) auf­grund gesetz­li­cher Regelung kein Mitspracherecht, wenn Kosten des Rettungsdienstes durch Gebührensatzung erho­ben wer­den

Ulrich Schröer, Freier Fachjournalist, Bonn

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