Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach besich­tig­te ADAC Luftrettungsstation „Christoph 31” in Berlin

Im Rahmen einer Pressekonferenz zu Reformvorschlägen der Regierungskommission zum Rettungsdienst besich­tig­te Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 7. September 2023 die ADAC Luftrettungsstation „Christoph 31” in Berlin. Hintergrund für den Besuch und die Besichtigung war die Vorstellung der Ergebnisse der „Regierungskommission für eine moder­ne und bedarfs­ge­rech­te Krankenhausversorgung“ zum Thema „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland: Rettungsdienst und Finanzierung“ durch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Prof. Rajan Somasundaram (Ärztlicher Leiter der Notaufnahme am Charité Campus Benjamin Franklin und Mitglied der Regierungskommission).

Vor Beginn der Pressekonferenz stieg Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach aber zunächst in einen ADAC-Rettungshubschrauber und ließ sich im Cockpit von Pilot und Stationsleiter Nico Hellmann den Heli zei­gen. Lauterbach war sicht­lich an der Luftrettung inter­es­siert und Nico Hellmann beant­wor­te­te diver­se Fragen zum Heli und den Einsätzen. Danach ging es zu einer kur­zen Hangar-Führung.

Informationen zur Station
„Christoph 31“ wur­de im Jahr 1987 vom ADAC in Dienst gestellt und hat seit­her unfall­frei vie­le tau­send Menschen in Berlin und Brandenburg nicht nur not­fall­me­di­zi­nisch ver­sorgt, son­dern auch vie­len davon das Leben geret­tet. Der Hubschrauber und sei­ne Crew sind von Sonnenaufgang, frü­hes­tens 7 Uhr, bis Sonnenuntergang ein­satz­be­reit. In tech­ni­scher Hinsicht und vor allem auch in punc­to Flug- und Patientensicherheit gewähr­leis­tet „Christoph 31“ bis­lang Luftrettung auf höchs­tem Niveau. Die seit August 2020 und bis vor kur­zem ein­ge­setz­te Maschine des Typs H135 von Airbus Helicopters ist mit sei­ner umfang­rei­chen und inno­va­ti­ven Ausstattung einer der moderns­ten und sichers­ten Hubschrauber sei­ner Größenklasse.

Einsatzgründe sind meist schwe­re inter­nis­ti­sche oder neu­ro­lo­gi­sche Erkrankungen. Häufig sind auch Freizeit-, Arbeits- und Verkehrsunfälle die Einsatzursache. Die Crew von „Christoph 31“ besteht aus Piloten und Notfallsanitätern (Fachbegriff TC HEMS) der ADAC Luftrettung, wäh­rend die Notärzte von der Charité am Campus Benjamin Franklin in Steglitz kom­men.

Die gemein­nüt­zi­ge ADAC Luftrettung betreibt mehr als 50 Rettungshubschrauber an 37 Stationen. Berlin ist dabei die Station, die lan­ge regel­mä­ßig neue Rekordmarken setz­te. Von den bis heu­te mehr als 1,1 Millionen Einsätzen der ADAC Luftrettung erfolg­ten allein in Berlin rund 85.000 Alarmierungen. Damit zählt „Christoph 31“ zu den meistein­ge­setz­ten Rettungshubschraubern der Welt.

Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor — Lauterbach: Brauchen kla­re­re Strukturen
Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes for­dert die „Regierungskommission für eine moder­ne und bedarfs­ge­rech­te Krankenhausversorgung“. „Erreicht wer­den soll eine trans­pa­ren­te, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und bedarfs­ge­rech­te pati­en­ten­zen­trier­te prä­kli­ni­sche Notfallversorgung nach bun­des­weit ver­gleich­ba­ren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sag­te dazu: „Unser Rettungsdienst braucht drin­gend eine Reform und kla­re Strukturen: ein­heit­li­che Standards, mehr Befugnisse, eine sinn­vol­le Vergütungssystematik. Deshalb ist es wich­tig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vor­ge­legt hat. Diese Überlegungen wer­den wir in unse­re Reformpläne ein­flie­ßen las­sen, wie wir das auch in ande­ren Reformfeldern tun. Im Notfall muss der Rettungsdienst schnell und ziel­ge­nau hel­fen. Die Notfallversorgung darf nicht wei­ter selbst ein Reformnotfall blei­ben.“

Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen

  1. Regelung des Rettungsdienstes im SGB V
    Der kon­kre­te Leistungsanspruch soll in einer eigen­stän­di­gen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) gere­gelt wer­den. Berücksichtigt wer­den sol­len dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um kom­ple­men­tä­re Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pfle­ge­ri­sche Notfallversorgung oder psych­ia­trisch-psy­cho­so­zia­le Krisenintervention.
  1. Mehr Transparenz und bes­se­re Qualitätssicherung
    Festgelegt wer­den sol­len Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.
  1. Einheitliche Qualitätsstandards
    Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit mög­lich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des ein­ge­setz­ten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sol­len län­der­über­grei­fend ver­ein­heit­licht wer­den. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.
  1. Digitales Ressourcenregister
    Um Patienten bes­ser steu­ern zu kön­nen soll ein digi­ta­les Echtzeit-Register über vor­han­de­ne Ressourcen auf­ge­baut wer­den.
  1. Leitstellen-Organisation
    Die Bundesländer sol­len die Koordinierung des Rettungsdienstes straf­fen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.
  1. Personalmanagement
    Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sani­tä­tern soll aus­ge­wei­tet wer­den (Medikamentengabe, inva­si­ve Maßnahmen).

    Besonders qua­li­fi­zier­te Notfallsanitäterinnen und -sani­tä­ter sol­len mit eige­ner fach­ge­bun­de­ner Heilkundebefugnis („advan­ced para­me­dic prac­ti­tio­ner“, Bachelor/Master-Niveau) den jet­zi­gen Notarztdienst sub­sti­tu­ie­ren und die ärzt­li­chen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfor­dern müs­sen.

    Notärztinnen und Notärzte sol­len nur in beson­ders kom­ple­xen Fällen ein­ge­setzt wer­den.

  1. Notfallversorgung in länd­li­chen Regionen
    Für eine hoch­wer­ti­ge Notfallversorgung auch in länd­li­chen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, ins­be­son­de­re durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erwei­tert wer­den.
  1. Allgemeine Gesundheitskompetenz
    „Erste Hilfe“-Kurse sol­len in den Grund- und wei­ter­füh­ren­den Schulen und am Arbeitsplatz ange­bo­ten wer­den und ver­pflich­tend sein.

    Ersthelfer-Apps sol­len flä­chen­de­ckend ein­ge­führt wer­den.

    Öffentlich zugäng­li­che Defibrillatoren sol­len flä­chen­de­ckend auf­ge­stellt wer­den.

  1. Finanzierung des Rettungsdienstes
    Krankenkassen sol­len die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätz­li­che Dienste (wie die pfle­ge­ri­sche Notfallversorgung) ver­gü­ten.

    Die Vergütung des Rettungsdienstes soll­te sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusam­men­set­zen.

    Neben bun­des­weit gel­ten­den Entgelten soll­ten regio­na­le Anpassungsfaktoren ver­ein­bart wer­den.

Autor: Rolf Klukowski, Berlin, unter Berücksichtigung der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. September 2023

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