Ende 2019 hatte die Landesregierung grünes Licht für ein dreijähriges Pilotprojekt gegeben, mit dem eine dritte Basis der Landesflugrettung HELI eingerichtet wird. Zu den Hubschraubern Pelikan 1 und Pelikan 2 an den beiden Stützpunkten in Bozen und Brixen wird ein dritter Hubschrauber, Pelikan 3, im Westen des Landes dazukommen.
In Folge dieser Entscheidung hat die Landesregierung am 28. Januar auf Antrag von Vermögenslandesrat Massimo Bessone die Anmietung des bestehenden Hubschrauberlandeplatzes in Laas beschlossen. Er wird adaptiert, um künftig seine Funktion als neuer Stützpunkt der Landesflugrettung im Vinschgau zu erfüllen. Auch die Agentur für Bevölkerungsschutz wird den Landeplatz nutzen können
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher im Rahmen der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung betonte, „soll mit der neuen Flugrettungsbasis in Laas die Erreichbarkeit der westlichen Landeshälfte durch den Notarzthubschrauber sowie im Ereignisfall durch den Bevölkerungsschutz verbessert werden.” Ziel der Landesregierung sei es gewesen, den dritten Stützpunkt für die Landesflugrettung und den Bevölkerungsschutz in kürzester Zeit zur Verfügung zu stellen. „Damit ist es endlich möglich, auch der Vinschger Bevölkerung dieselben Eintreffzeiten der Rettungskräfte wie im übrigen Landesgebiet zu garantieren”, unterstreicht Landesrat Bessone.
1500 Quadratmeter großes Areal
Der neue Stützpunkt für den Hubschrauber Pelikan 3 wird auf einem circa 1500 Quadratmeter großen, offenen Areal in der Gewerbezone von Laas eingerichtet. Das Gelände ist im Besitz der Firma HOPPE aus Lana, die dort für den eigenen Gebrauch einen Hubschrauberlandeplatz errichtet hatte. Das Areal verfügt auch über eine Tankstelle und eine Halle. Ein Teil davon, rund 344 Quadratmeter, werden vom Land angemietet und als Hangar dienen.
Insgesamt wird das Land für die Anmietung des Hubschrauberlandeplatzes und der damit verbundenen Einrichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2023 etwas mehr als 123.000 Euro ausgeben. Das Gelände war das einzige, das den nötigen Anforderungen entsprach, nämlich die Bestimmungen der Flugbehörde ENAC erfüllt und für Einsätze in den Gletschergebieten des Oberen Vinschgaus geeignet ist.
Quelle: Homepage der Südtiroler Landesverwaltung vom 28. Januar 2020