DRF Luftrettung warnt vor Gefahr durch Drohnen — Gefährliche Annäherung in Dresden

DRESDEN — Am gest­ri­gen Donnerstagabend (Anmerk. d. Red. 1. Oktober 2015) kam es auf den Elbwiesen zu einer gefähr­li­chen Situation mit einer Drohne. Nach der Landung des Dresdner Rettungshubschraubers der DRF Luftrettung näher­te sich das Flugobjekt gefähr­lich dicht den noch dre­hen­den Rotorblättern. Die Polizei hat die Ermittlungen auf­ge­nom­men.

Der Vorfall ereig­ne­te sich um 18:04 Uhr: Christoph 38 lan­de­te mit einem Patienten an Bord am Ausweichlandeplatz des Klinikums Dresden auf den Elbwiesen. Der Pilot bemerk­te kurz nach der Landung die Drohne, die sich im Sinkflug näher­te und sich weni­ge Meter über dem Hubschrauber posi­tio­nier­te. Eine poten­ti­el­le Gefahrensituation sowohl für die Insassen, als auch für umste­hen­de Personen.

Der dienst­ha­ben­de Pilot zu dem Vorfall: „Der Überflug einer Drohne über dre­hen­de Rotorblätter ist äußerst gefähr­lich! Durch die Luftzirkulation der Rotoren kann die Drohne ange­saugt wer­den und dies zur Zerstörung der Blätter bis hin zum Totalschaden des Hubschraubers füh­ren. Wenn dies wäh­rend des Fluges pas­siert, kann ein Absturz die Folge sein. Vor ein paar Wochen hat­ten wir an den Elbwiesen bereits einen ähn­li­chen Vorfall. Beim Landeanflug ver­sperr­te eine Drohne rund eine Minute lang den Sinkflug des Rettungshubschraubers. Dadurch ver­zö­ger­te sich die Landung und der drin­gen­de Transport des Patienten in das Klinikum Dresden.“

Immer grö­ßer wer­den­des Sicherheitsrisiko

Seit gerau­mer Zeit beob­ach­tet die DRF Luftrettung mit Sorge die wach­sen­de Gefahr, die durch pri­va­te Drohnen für die Luftrettung in Deutschland ent­steht.

Der Vorfall am gest­ri­gen Abend zeigt ganz klar: Drohnen stel­len eine erheb­li­che Gefahr im Luftverkehr dar. Insbesondere Rettungshubschrauber, die bei Notfalleinsätzen auf Straßen, Parkplätzen, Sportflächen oder Wiesen lan­den müs­sen, sind durch den leicht­sin­ni­gen Einsatz von Drohnen gefähr­det. Für pri­va­te Foto- und Filmaufnahmen ris­kie­ren Drohnennutzer unbe­wusst schwe­re Unfälle“, warnt Petra Hentschel, Pressesprecherin der DRF Luftrettung. „Drohnen dür­fen grund­sätz­lich nur in Sichtweite geflo­gen wer­den und müs­sen sich nähern­den Rettungshubschraubern sofort aus­wei­chen. Ein Zusammenstoß von Drohne und Hubschrauber kann lebens­ge­fähr­li­che Folgen haben!“, appel­liert Hentschel.

Quelle: Pressemitteilung der DRF Luftrettung vom 2. Oktober 2015

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